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    Kantone sollen Regeln für vierrädrige Geländetöffs erlassen

    Beitragvon Gast » Dienstag 5. April 2016, 03:32

    [align=center]In Berggebieten werden vierrädrige Geländemotorräder vermehrt zum Ärgernis für Wanderer und zum Schrecknis für Wildtiere. Landesweit geltende Fahrverbote lehnt der Bundesrat zwar ab. Er fordert aber von den Kantonen, Regeln zu erlassen.[sda] - Nationalrätin Franziska Teuscher (Grüne/BE) hatte mit einer Motion erreichen wollen, dass Fahrten mit sogenannten Quads im freien Gelände, in alpinen Zonen und in Geröllhalden landesweit verboten oder eingeschränkt werden können. Laufend würden mehr neue Quads in Verkehr gesetzt und als Freizeitspass "offroad" gefahren.


    Der Bundesrat hielt in der Antwort auf die Motion zwar fest, dass Probleme mit Quad-Fahrern bekannt seien, besonders in ländlichen Gebieten im Jura und im nördlichen Alpenvorland. Dennoch regle die geltende Gesetzgebung des Bundes die Verwendung dieser Motorräder genügend, wenn auch in verschiedenen Erlassen.

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    In gewissen Kantonen gebe es Vorschriften über das Befahren von nicht öffentlichen Strassen und Gelände, schreibt der Bundesrat. Beklagt werde jedoch häufig, dass diese Normen mangelhaft um- und durchgesetzt würden. Die Landesregierung erwartet von den betroffenen Kantonen, dass diese ihren Spielraum nutzen, um die Probleme zu lösen.

    Weil die Zahl der Quads zunehme, könne es in Erholungsgebieten häufiger zu Konflikten mit Wanderern und Spaziergängern kommen, begründet die Landesregierung diese Aufforderung. Nicht zuletzt erfordere die Entwicklung des Klimas eine Regelung für den Gebrauch dieser Motorräder und anderer geländegängiger Fahrzeuge.[/align]


    Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Dienstag 5. April 2016, 03:32.

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