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    Geplante Änderungen der KFZ-Steuer für 2013

    Beitragvon Tom » Montag 19. März 2012, 14:04

    2013 soll es wie bereits geplant einige Änderungen bei der KFZ-Steuer geben. Vor allen Dingen soll es eine Umstellung geben, sodass die CO 2 Steuer nach Hubraum, nach der Art des Motores und nach dem CO 2 Ausstoß berechnet wird. Dies wird aber wohl eine gewisse Zeit dauern, bis alle Fahrzeuge danach versteuert werden können, besonders für sogenannte Alt- oder Bestandsfahrzeuge, die vor dem 30. Juni2009 zugelassen wurden. Die neue KFZ-Steuer soll dann dazu gut sein, dass Autos die einen geringen CO 2 Ausstoß haben, auch steuerlich günstiger davon kommen. Und wer jetzt bis zum Jahr 2013 (vom 01.01.2011 bis 31.12.2013) ein Diesel Auto mit Euro 6 kauft, wird noch mit 150,-- Euro so gefördert, dass die KFZ-Steuer um diesen Betrag verringert wird. Die Regierung möchte natürlich mit so einem Gesetz potentielle Käufer, dazu anregen ein neues Auto mit geringem Schadstoffausstoß zu kaufen, um so die Umwelt zu schonen, und auch die Angst zu nehmen dies zu tun. Außerdem wird der Bund dann die neuen Steuern einnehmen und nicht mehr die einzelnen Länder, wie es bis jetzt war. Die neue Steuer gilt selbstverständlich auch für Trikes, Quads, kleine Wohnmobile und Pick-ups, aber hier gilt nicht die CO 2 Steuer, sondern die emissionsorientierte Steuer. Der neue Steuertarif gliedert sich in drei Punkte:
    1. Die Mindeststeuer auch Sockelbetrag genannt. Sie wird nach Art des Antriebs und nach dem Hubraum bemessen.
    2. Bei Benzin PKW's werden 2,-- Euro je 100 cm³ Hubraum gerechnet.
    3. Bei Diesel PKW's werden 9.50 Euro pro 100 cm³ Hubraum gerechnet.
    Im Internet gibt es einige Steuerrechner, die Ihnen dabei helfen werden, die neue KFZ-Steuer ab 2013 für Ihr Fahrzeug zu berechnen, dazu sollten Sie aber Ihre Fahrzeugpapiere zur Hand haben. Sie werden hierbei auch merken, dass die KFZ-Steuer für Diesel Fahrzeuge teurer ist, als für Benziner, da die Energiesteuer merklich teurer für Benziner angehoben wurde. So gleicht sich das dann wenigstens etwas aus. Elektroautos sind nach dem neuen Steuergesetz fünf Jahre von der Steuer befreit, und erst danach werden sie wie folgt berechnet, nämlich nach ihrem Gesamtgewicht. Was sich noch geändert hat, ist, dass PKW-Halter die im Steuerrückstand sind, ihr Auto nicht mehr auch vom Finanzamt abgemeldet bekommen können, sondern direkt, und nur noch allein von der Zulassungsstelle. Dies kann durch die einheitliche Prüfung festgestellt werden, und somit einfacher geprüft werden. Die neue Steuer wurde also hauptsächlich, wegen der Umwelt gemacht, um sie zu entlasten.
    Wer STREIT sät kann die Ernte gleich mitnehmen.

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